Kirchenvorstand

Den Kirchenvorstand, den es bereits seit dem vorigen Jahrhundert gibt und der heute auf der Grundlage eines (in allen Bistümern von Nordrhein-Westfalen geltenden) Gesetzes von 1924 tätig ist, hat administrative Aufgaben. Er ist die körperliche Vertretung der juristischen Person "Kirchengemeinde". Ihm obliegt die Erledigung aller rechtlichen, finanziellen und personellen Angelegenheiten. Dazu gehört in der Alltagsarbeit eine Vielfalt größerer und kleinerer Maßnahmen, z.B.

  • Bau- und Renovierungsvorhaben,
  • Unterhaltung der Kirche und kircheneigenen Gebäude,
  • Verabschiedung der jährlichen Haushaltsrechnung,
  • Personalangelegenheiten,
  • Verwaltung der Kindergärten u.v.m..

Der Kirchenvorstand besteht aus dem Pfarrer als Vorsitzenden und den für 6 Jahre gewählten Mitgliedern, von denen jeweils die Hälfte nach drei Jahren ausscheidet, um die Kontinuität zu wahren.

Der Pfarrgemeinderat ist bei den Sitzungen des Kirchenvorstandes durch ein Mitglied vertreten. Umgekehrt nimmt ein Mitglied des Kirchenvorstandes an den Sitzungen des Pfarrgemeinderates teil.

Wahlberechtigt zum Kirchenvorstand sind alle Mitglieder der Gemeinde, die am Wahltag 18 Jahre alt sind und seit einem Jahr in der Gemeinde wohnen. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltag 21 Jahre alt ist.

Der Kirchenvorstand bildet in seiner Konstituierenden Sitzung Sachausschüsse, diese bereiten Ihre Sachthemen vor und erarbeiten auch den Beschlussvorschlag für die Kirchenvorstandsitzung als Empfehlung. Dadurch ist in der Regel eine sachbezogene kompetente Information für alle Vorstandsmitglieder in der Sitzung möglich. Die Ausschüsse tagen je nach Sachgebiet und Problemlage bei Bedarf.

In den Sachausschüssen arbeiten auch weitere Gemeindemitglieder mit:

Thomas Clausen Bau
Joachim Werner Bau
Jörg Kimstädt Protokoll
Angela Rüggeberg  Kollekten Hl. Geist / St. Marien
Ingrid Schönauer Kollekten Hl. Geist / St. Marien

Wenn die Aufgaben des Kirchenvorstands auch überwiegend reine Verwaltungsarbeit sind, so ist seine Tätigkeit doch für die Gemeinde unerlässlich.

Mitglieder und ihre Aufgabenbereiche
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