Gremien

Der Pfarrgemeinderat (abgekürzt PGR), ist ein Gremium in einer katholischen Pfarrgemeinde, das sich aus gewählten, berufenen und amtlichen Mitgliedern zusammensetzt. Zu den amtlichen Mitgliedern gehört der zuständige Pfarrer, die anderen Pfarrgeistlichen und die pastoralen Mitarbeiter. Der Pfarrgemeinderat hat die Aufgabe, in allen Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, beratend oder beschließend mitzuwirken. In dieser Form ist er nur im deutschen Sprachraum eingeführt.  Der Pfarrgemeinderat wurde eingerichtet, um die Mitverantwortung aller Gläubigen (Laienapostolat) deutlicher spürbar und sichtbar zu machen. Er ist zu unterscheiden vom Kirchenvorstand, da er sich um die Vermögens- und Personalfragen kümmert.  → Unser PGR

 

Der Kirchenvorstand (abgekürzt KV)verwaltet das Vermögen, die Gebäude und Grundstücke einer Pfarrgemeinde und ist in der Regel Anstellungsträger für das Personal. Er ist der Rechtsträger einer Pfarrei in Vermögensangelegenheiten. Das Kirchenrecht bestimmt, dass in jeder Pfarrei ein Kirchenvorstand bestehen muss, in dem ausgewählte Gläubige dem Pfarrer (der die Pfarrei bei allen Rechtsgeschäften vertritt) bei der Verwaltung des Pfarrvermögens helfen. Vorsitzender ist der Pfarrer. Zu den Aufgaben des Kirchenvorstands gehören die Genehmigung des jährlichen Haushaltsplanes der Pfarrgemeinde sowie Miet- und Pachtangelegenheiten. Zu seinem Zuständigkeitsbereich gehört auch die Verantwortung für Gebäude und Personal, beispielsweise das Personal der zur Pfarrgemeinde gehörenden Kindergärten, mit Ausnahme der Kleriker und pastoralen Mitarbeiter. Alle vier Jahre wird jeweils die Hälfte des Kirchenvorstands direkt von der Gemeinde neu gewählt. Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand sind gemäß ihrer Satzungen zur Zusammenarbeit und fallsweisen gegenseitigen Beteiligung verpflichtet. → Unser KV

 

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